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Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin

Arbeits- und Gesundheitsschutz erhält und steigert das produktive Potential Ihrer Mitarbeiter. Wohlbefinden und Zufriedenheit steigern die Motivation und senken den Krankenstand.

Gesundheit der Beschäftigten als Unternehmensziel ist ein wichtiger Baustein zum Erfolg moderner Unternehmen in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Zu den betriebsärztlichen Aufgaben gehören die Beratung von Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen und Durchführung von Vorsorgemaßnahmen und Eignungsuntersuchungen. Das Ziel ist die Vermeidung von Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die unternehmerischen Pflichten bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und verschiedene weitere.

Nach der aktuellen ArbMedVV wird unterschieden zwischen:

  • Pflichtvorsorge
  • Angebotsvorsorge
  • Wunschvorsorge
Jeder Unternehmer ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz).

Folgendes arbeitsmedizinische Leistungsspektrum biete ich Ihnen u.a. an:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Fahr- und Steuertätigkeit (früher G25)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G41)
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition (früher G20)
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Manager-Check
  • Mutterschutzuntersuchungen
  • Jugendschutzuntersuchungen
  • Bildschirmarbeitsplatz (G37)
  • Alkohol- und Drogenscreening
  • Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (RöV, StrlSchV)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (siehe Verkehrsmedizin)
  • Erstbelehrung nach § 43 IfSG- "Gesundheitszeugnis"
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (früher G42)
  • Sehfähigkeitsbescheinigung für zerstörungsfreie Prüfungen
  • Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit)
  • Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (früher G26.3)
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen (früher G35)
  • Impfberatung und Durchführung von Impfungen bei Gefährdungen im Betrieb und im Rahmen der reisemedizinischen Beratung